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REITER AG
Dominikus-Zimmermann-Str. 10
86956 Schongau

USt-Ident: DE 163 907 967
Handelregister: München HRB 156431

Tel. 08861-2372-0
Fax 08861-2372-10
E-Mail: info(at)reiterag.de
Web: www.reiterag.de

Vorstand
Christoph Reiter (Vorsitz)
Peter Echter

Aufsichtsrat
Peter-Christian Patzelt (Vorsitz)
Andreas Fey
Johann Reiter

Datenschutzbeauftragter
Marcus Wolf, Säulingstr. 8,86956 Schongau

Versicherungsmakler
mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
zugelassen durch IHK München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel: 089-5116-0 Internet: www.ihk-muenchen.de
Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch Postfach 800632, 10006 Berlin
Versicherungsvermittlerregister Nr B-BDNW-Z3ZLH-85
Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch, Postfach 800632, 10006 Berlin

Für den Bereich Finanzanlagenvermittlung:
Finanzmakler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S.1 Nr. 1 + Nr. 2 + Nr. 3 GewO im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des KWG
Registrierungsnummer Vermittlerregister Nr. D-F-155-6U6A-86
Zugelassen durch IHK München und Obb. Balanstraße 55-59, 80323 München

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Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
–    Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
–    Die Achtung der Menschenrechte
–    Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.